AGB's & Impressum

 

Alles was du wissen musst

Unsere AGB's

Anmeldung

Die Spielgruppenplätze werden nach Anmeldungseingang vergeben. Die Anmeldung erfolgt Online via Anmeldeformular (unter Kontakt & Anmeldung).

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald diese durch die Eltern via Anmeldeformular eingereicht haben. Im Falle einer Absage ist die Gebühr des ersten Quartals zu bezahlen. 

Die Gruppengrösse ist auf max. 7 Kinder pro Gruppe beschränkt.

Ein Eintritt während des Jahres ist möglich, sofern Platz vorhanden und die Spielgruppenleiterin damit einverstanden ist.

Bei genügend Platz kann die Spielgruppe mehrmals pro Woche besucht werden. Vor der Anmeldung besteht die Möglichkeit die Spielgruppe und uns Leiterinnen unverbindlich bei einem Besuch kennen zu lernen.

Kosten

Der Spielgruppenbeitrag wird quartalsweise in Rechnung gestellt und beträgt 200 Franken pro Quartal (16.50 Franken pro Morgen), beim Start im August, nach den Herbstferien, nach den Weihnachtsferien, nach den Frühlingsferien.

Der Spielgruppenbeitrag ist auch bei ferien- und krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes zu entrichten. Er wird für den freigehaltenen Platz in der Spielgruppe erhoben.

Wird der geschuldete Betrag nicht bezahlt, kann dies die Streichung des Spielgruppenplatzes zur Folge haben.

Muss die Spielgruppe von der Leiterin abgesagt werden, wird der Beitrag für die ausgefallenen Stunden am Ende des Quartals verrechnet.

Für Geschwister, oder mehrere besuchte Spielgruppenmorgen pro Woche, kann kein Rabatt gewährt werden.

Dauer,
Bringen &
Holen

Die Spielgruppe beginnt jeden Morgen um 9.00h und dauert bis 11.00h.

Ankunftszeit ist von 8.50h bis 9.00h. Die Kinder werden pünktlich um 11.00h wieder abgeholt.

Die Spielgruppenleiterin wird informiert, wenn das Kind später gebracht wird oder die Spielgruppe früher verlässt; aber auch wenn das Kind von einer anderen Person abgeholt oder gebracht wird.

Abwesenheit

Im Krankheitsfall oder anderer Abwesenheit, soll die Spielgruppenleiterin rechtzeitig informiert werden. Krankheitstage, Ferien oder sonstige Abwesenheit können nicht rückerstattet oder nachgeholt werden.

Bei Fieber oder Krankheiten die ansteckend sind, sollte das Kind die Spielgruppe nicht besuchen.

Ferien &
Feiertage

Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Primarschule Bettenhausen-Ochlenberg-Thörigen. Siehe unter www.schule-bot.ch

Die Spielgruppe bleibt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Geburtstag

Wer möchte, darf der Spielgruppe ein Znüni für alle mitbringen. Der Termin dazu wird mit der Spielgruppenleiterin abgesprochen. Die Spielgruppenleiterin hat ein Geburtstagsritual vorbereitet.

Mitbringen

Ein gesundes Znüni und etwas zu trinken (Wasser oder Tee). 

Eventuell Ersatzkleider und Windeln und Feuchttücher wenn nötig. Kleiden Sie ihr Kind zweckmässig.
Es besteht die Möglichkeit, auch draussen zu spielen.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Wir legen grossen Wert auf einen offenen, regelmässigen Kontakt mit den Eltern. Die häufigste Gelegenheit für ein kurzes Gespräch bietet sich meist beim Bringen oder Holen der Kinder.

Jederzeit kann von beiden Seiten ein Elterngespräch gewünscht werden.

Änderungen von Adresse, Telefon oder Natelnummer bitte melden.

Wir bitten euch, uns ein aktuelles Geschehen in der Familie mitzuteilen (Geburt, Scheidung, Umzug, etc.),
da die Kinder verschieden darauf reagieren 
können.

Kündigung

Die Anmeldung des Kindes für die Spielgruppe zählt für das ganze Spielgruppenjahr (August bis Juli im nächsten Jahr). Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Spielgruppenjahres aus. 

Für das Folgejahr muss das Kind wieder neu angemeldet werden.

Eine Kündigung während des Jahres ist schriftlich, mindestens aber 2 Wochen vorher, auf Ende eines Quartals möglich. Der Spielgruppenbeitrag ist bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungszeit zu bezahlen, auch wenn das Kind die Spielgruppe nicht mehr besucht.

Sollte ein Kind den Ablauf der Gruppenstunden oder die anderen Kinder massiv stören, wird die Spielgruppenleiterin das Gespräch mit den Eltern suchen um gemeinsam nach einer passenden Lösung  suchen.

Versicherung & Haftung

Die Unfall-, Kranken-, und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe, sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern.

Die Spielgruppenleiterin ist berufshaftpflichtversichert. Wenn Kinder eigene Spielsachen, Schmuck oder sonstige Wertsachen mitbringen, wird keine Haftung übernommen.

Für den Eintritt in die Spielgruppe müssen allfällige gesundheitliche Probleme (wie zB. Allergien, Krankheiten, benötigte Medikamente), wichtige Daten wie Name & Anschrift des Kinderarztes bekannt gegeben werden.

Dieses berechtigt die Spielgruppenleiterin in einer Notfallsituation, den nächsten erreichbaren Arzt oder Kinderarzt nach Absprache mit den Eltern zu kontaktieren.

Pandemie

Während einer Pandemie, werden wir nach den Regeln des SSLV (schweizerischer Spielgruppen- LeiterInnen Verband) arbeiten. Die Eltern werden laufend über neue Massnahmen informiert.

Abgesehen davon, wird die Spielgruppe geschlossen, sobald auch die Schulen des Schulverbandes BOT (www.schule-bot.ch) schliessen.

Datenschutz

Die Eltern können sich einverstanden erklären, dass die Spielgruppenleiterin Fotos machen und diese für Zwecke der Spielgruppe öffentlich machen darf. 

Die Spielgruppenleiterin unterliegt der beruflichen Schweigepflicht. Gesendete Bilder/Filme werden nur privat genutzt und nicht auf öffentlichen Seiten gezeigt.

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt

Adresse:

Institution
Spielgruppe Trippel-Trappel
Eigenstrasse 29
CH-3367 Thörigen

Vertretungsberechtigte Personen

  • Barbara Dennler
  • Sonya Probst


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Geltung

Geltungsbereich

Dieses Reglement, beinhaltet die AGB's wie das Impressum, gilt für die Spielgruppe Trippel-Trappel, 3367 Thörigen und tritt per 24. Juli 2026 in Kraft.

Mit der Anmeldung erklären sich die Eltern mit dem Reglement und dem Anmeldeformular einverstanden.

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